Bürgerinfo
Mitten in der Nacht, erst die Sirene, kurz drauf das laute Martinshorn des Feuerwehrautos.
Was geht Dir in diesem Moment durch den Kopf?
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Hoffentlich ist niemand verletzt,
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Hoffentlich ist nichts Schlimmes passiert,
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Hoffentlich kommen sie gut wieder nach Hause.
Oder denkst du dir vielleicht?
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Muss der Krach sein!? Die Kinder sind grade erst eingeschlafen!
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Es ist mitten in der Nacht, bei uns ist doch eh keiner unterwegs!
Grundsätzlich: die Feuerwehr wird nur im Notfall gerufen, für Betroffene können in diesem Moment Minuten oder gar Sekunden über Leben und Tod entscheiden, einen großen oder eben nur kleinen Sachschaden verursachen.
In diesen Fällen ist höchste Eile geboten, dafür werden den Einsatzkräften per Gesetz Sonderrechte gewährt (Straßenverkehrs-Ordnung §35 und §38).
Diese beiden Paragrafen regeln das Verhalten der Verkehrsteilnehmer, aber auch der ausrückenden Hilfsorganisationen. Somit ist die Feuerwehr gesetzlich verpflichtet, das Blaulicht und Martinshorn zur Nutzung des Wegerechts zu verwenden. Und das ist besonders im Kreuzungsbereich oder an anderen unübersichtlichen Stellen nötig. Erst dann gilt für andere Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen.
Auch wenn Du Dich in diesem Moment gestört fühlst, denke auch an die ausrückenden Kameraden*innen. Sie waren gerade noch in der Arbeit, bei der Familie zuhause oder im Bett. Für sie gilt in diesem Moment die Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe, Menschenleben zu retten und Gefahren abzuwehren. Danach geht für sie der Alltag wieder weiter.
Solltest eines Tages Du selbst in Not sein und dringend Hilfe benötigen, so sind wir auch für Dich 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr da.
Immer wieder kommt die Frage auf, ob ein Feuerwehr-Einsatz kostenlos oder -pflichtig ist. Die Entscheidung der Gebührenerhebung liegt bei der Gemeindeverwaltung bzw. gibt es hierfür klare Rechtsgrundlagen, die Führungskräfte und Verantwortlichen der Feuerwehr haben darauf keinen Einfluss.
Hierbei ist wichtig, dass eine direkte Geldspende an die Kameradinnen und Kameraden ausschließlich dem Feuerwehrverein zugute kommt. Sollte im Nachgang ein Bescheid der Gemeindeverwaltung eintreffen, lässt sich das nicht mit der Geldspende verrechnen.
Bitte beachte hierzu auch den ausführlichen Eintrag auf: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/70554245282.
Die in der Gemeinde Bad Endorf geltende Feuerwehr-Satzung ist über folgenden Link einzusehen:
https://www.bad-endorf.de/de/buerger-rathaus/gemeinde/buergerservice/ortsrecht---satzungen
Hintergrundinfos zum Feuerwehrwesen in Bayern - ein Auszug einer Veröffentlichung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern:
Der Abwehrende Brandschutz und der Technische Hilfsdienst werden in Bayern zu 99 % durch Freiwillige Feuerwehren sichergestellt. Das sind rund 7.700 Freiwillige Feuerwehren mit ca. 320.000 Ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und -frauen. Nur in den sieben Großstädten die über 100.000 Einwohner haben, gibt es Berufsfeuerwehren. Zudem gibt es in über 170 Betrieben wie z.B. BMW, Flughafen München oder andere Industrieunternehmen geforderte oder freiwillige, staatlich anerkannte Werkfeuerwehren. Und dann gibt es auch noch rund 80 Betriebe, die eine freiwillige Betriebsfeuerwehr mit Betriebsangehörigen unterhalten.
Die Freiwilligen Feuerwehren werden auf der Grundlage des Bayerischen Feuerwehrgesetzes von den Gemeinden und Städten (über 2.050) aufgestellt, ausgerüstet und unterhalten. Sie sind damit ein Teil der kommunalen Daseinsvorsorge für den Bürger. Bei den Freiwilligen Feuerwehren besteht das Personal aus ehrenamtlich tätigen Bürgern. D. h., dass diese neben ihrer eigentlich beruflichen Tätigkeit ein sicherheitsrelevantes Ehrenamt im Rahmen einer Pflichtaufgabe der Gemeinde/Stadt, ausüben. Dafür erhalten sie kein Geld! Die Gemeinde/Stadt stellt hierbei nur die Ausstattung bereit. Der ehrenamtliche Bürger stellt seine Freizeit und seine Arbeitskraft der Gemeinde zur Verfügung. Finden sich nicht genügend ehrenamtliche Bürger für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst, kann die Gemeinde eine Pflichtfeuerwehr anordnen. Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz können alle Gemeindebürger zwischen dem 18. und dem vollendeten 60. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst herangezogen werden.
Dabei sind die Aufgaben in der Freiwilligen Feuerwehr sehr umfangreich. Aus- und Weiterbildungen sind für die Kameraden von wichtiger Bedeutung. Der sichere Umgang mit den Gerätschaften wird neben den Einsätzen auch in Übungen vertieft, außerdem sind weiterführende Lehrgänge möglich. So werden entweder auf Landkreisebene Ausbildungen von gesondert geschulten Landkreis-Ausbildern abgehalten, oder auch für aufwendigere Weiterbildungen auf Landesebene an eine der 3 staatlichen Feuerwehrschulen (Geretsried, Regensburg und Würzburg).
Im Landkreis Rosenheim können beispielsweise die Kurse Atemschutzgeräteträger, Motorsägenführer, Absturzsicherung und Maschinist absolviert werden. Für die Lehrgänge Jugendwart, Gerätewart, Gruppenführer oder Kommandant winkt ein Besuch an einer der Schulen.
Ohne die Ehrenamtlichen, die sich für diese Ämter stark machen, ist ein Fortführen einer Feuerwehr nicht möglich. Dabei ist die Größe der Wehr, die Fahrzeuge oder die Anzahl der Einsätze irrelevant.
Jede Feuerwehr freut sich über Motivierte und Interessierte, zwischen 18 und 64 Jahren darf man auch am aktiven Dienst teilnehmen.
Anbei findest Du eine Empfehlung des Kreisfeuerwehrverbands Rosenheim, was in einer gut ausgestatteten Hausapotheke zu finden sein sollte.
Anbei eine Information, welche Unterlagen Du immer griffbereit haben solltest, um bei höchster Eile nicht lange suchen zu müssen.
Anbei findest Du eine Empfehlung des Kreisfeuerwehrverbands Rosenheim, welche Lebensmittel für den Notfall am besten Zuhause gelagert werden sollten.
Anbei eine Information zum neuen Portal um ganz einfach ein Daxenfeuer zu melden.
So kannst du ein geplantes Feuer an die Integrierte Leitstelle in Rosenheim melden und Fehlalarmierungen der Feuerwehren werden verringert.
Anbei findest Du eine Information des Kreisfeuerwehrverbandes Rosenheim, mit nützlichen Tipps nach einem Brand Zuhause:
Definition: Ein Defibrillator, auch Schockgeber, oder im Fachjargon und als Handelsname Defi, ist ein medizinisches Gerät zur Defibrillation und unter Umständen zur Kardioversion. Es kann durch gezielte Stromstöße Herzrhythmusstörungen wie Kammerflimmern und Kammerflattern (Fibrillation) oder ventrikuläre Tachykardien, Vorhofflimmern und Vorhofflattern beenden (Kardioversion). Defibrillatoren werden auf Intensivstationen, in Operationssälen, in Notaufnahmen, sowie in Fahrzeugen des Rettungsdienstes bereitgehalten. Seit den 1990er-Jahren werden Defibrillatoren in Form automatisierter externer Defibrillatoren auch zunehmend in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Bahnhöfen, Flughäfen und an anderen Orten für eine Anwendung durch medizinische Laien bereitgestellt.
Ein Defibrillator verbessert die Chancen einer erfolgreichen Herz-Lungen-Wiederbelebung, kann sie aber nicht ersetzen.
Verlinkung zum vollständigen Wikipedia Eintrag: Defibrillator – Wikipedia.
Einen solchen "Defi" findest Du auch frei zugänglich am Feuerwehrhaus Hemhof, dazu einfach den Deckel öffnen und das Gerät entnehmen.
Besondere Kenntnisse zum Gebrauch sind nicht notwendig, bei Aktivieren des Defis meldet sich eine Stimme und unterstützt Schritt für Schritt. Eine Falsch-Bedienung ist dank modernster Technik ausgeschlossen.
Aber Achtung: es handelt sich um kein Spielzeug! Bitte nur im Ernstfall entnehmen und danach auch wieder zurückbringen.